FLUGMEDIZIN
In
einer ärztlichen Untersuchung durch einen Flugmedizinischen Sachverständigen
( einem sogenannten Fliegerarzt) werden je nach Staat für Verkehrs- und Freizeitpiloten
oder auch für Verkehrs- und Berufspiloten verschiedene Teiluntersuchungen
durchgeführt. Normalerweise werden neben der körperlichen Untersuchung
auch eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt, um zum Beispiel Leberfunktionsstörungen
und
Diese Untersuchungen sind gesetzlich nur minimal vorgeschrieben und können nach Erachten des Fliegearztes auch erweitert werden. Ein Ruhe-EKG muss in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden, ein Belastungs-EKG wird bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden oder auszuschließen. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen. Folgend eine kleine Auswahl nützlicher Informationsseiten zum Thema Flugmedizin: Informationen über Herz-Kreislauferkrankungen, Flugtauglichkeit, Flugsicherheit und mehr von spezialisierten fachseiten: | ||||
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