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Der erste Besuch beim Frauenarzt

Sexualität und Partnerschaft:  Der erste Besuch beim Frauenarzt

Gynäkologen wünschen sich, dass sich jedes Mädchen spätestens ab seinem
16. Geburtstag einer frauenärztlichen Untersuchung unterzieht.
Diese Untersuchung wird auf Krankenscheinvorgenommen und dient dazu,
die Gesundheit eines Mädchens festzustellen, Abhilfe bei menstrualen
(monatlich) Beschwerden zu bringen und über eventuelle
Fragen über die idealste Form der Verhütung aufzuklären.

Wann ist der erste Besuch angesagt ?

Wer hat sie nicht, die Angst vor dem ersten Besuch bei dem Frauenarzt? Er sollte jedoch nicht aufgeschoben werden und ist weniger unangenehm als Du denkst. Der erste Besuch beim Frauenarzt ist immer ein bisschen aufregend. Da ist es gut zu wissen, dass nicht immer eine Untersuchung stattfinden muss. Mit der Zeit wird der Besuch bei Deinem Frauenarzt für Dich ganz normal werden, so wie ein Besuch beim Hausarzt.

Natürlich kannst Du dich auch ohne körperliche Beschwerden einfach nur beraten lassen. Bei folgenden Problemene solltest Du aber jedenfalls einen Frauenarzt aufsuchen.

  • Wenn Du Probleme mit der Regel hast z.B. wenn die Regel bis zum 16. Lebensjahr ausbleibt, wenn die Blutungen unregelmäßig auftreten, oder wenn Du starke Schmerzen während der Regel hast.
  • Wenn Du einen stark riechenden Ausfluß oder einen Juckreiz im Scheidenbereich verspürst. Wenn Du ein Verhütungsmittel brauchst
  • Dich über Verhütungsmittel informieren willst, wenn Du befürchtest schwanger zu sein, oder wenn Du die Pille danach brauchst

Wenn Schmerzen im Unterbauch auftreten, veränderter Ausfluss oder wenn Du die Pille nehmen willst, wird es Zeit, zu einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt zu gehen. Ärztin oder Arzt ist völlig egal, wichtig ist, dass Du Vertrauen zu ihr oder ihm hast. Die meisten Mädchen fragen ihre Mutter oder eine Freundin nach einer guten Adresse.

Es gibt viele Fragen, die den eigenen Körper oder das Thema Verhütung betreffen, die man gut in einem Gespräch mit dem/der Frauenarzt/ärztin klären kann. Man kann den Gesprächstermin alleine oder mit Freund/ Freundin, Mutter oder auch in der Gruppe vereinbaren. Wichtig ist, dass man sich wohl fühlt und offen sprechen kann. Alles, was besprochen wird ist natürlich streng vertraulich und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht - natürlich auch gegenüber den Eltern!

Was geschieht beim ersten Besuch ?

Der Frauenarzt kann Die Fragen beantworten, die Du z.B. zur körperlichen Entwicklung oder zu verschiedenen Verhütungsmethoden hast. Der Frauenarzt hat auch einige Fragen an Dich, z.B. wann Deine letzte Regel war, ob Du aktuelle gesundheitliche Probleme hast, und ob Du schon mit einem Jungen geschlafen hast. Nach dem Anfangsgespräch beginnt die gynäkologische Untersuchung, die nicht lange dauert und auch nicht weh tut. Sie muß übrigens nicht immer stattfinden. Wenn Du Hemmungen hast, kannst Du den Frauenarzt bitten, Dir erst einmal alles ganz genau ansehen zu dürfen.

Was geschieht bei der Untersuchung ?

Wer Angst vor der Untersuchung hat, sollte den Arzt bitten, jeden seiner Schritte genau zu erklären. Die Untersuchung selbst ist möglicherweise etwas unangenehm, tut aber auf keinen Fall weh. Ist ein Mädchen noch Jungfrau, braucht es keine Angst zu haben, dass während dieser Untersuchung womöglich das Jungfernhäutchen verletzt wird.

Zur gynäkologischen Untersuchung nimmst Du auf dem gynäkologischen Stuhl Platz. Die Beine sollten bequem gespreizt auf den Halterungen dieses Stuhles liegen.

1. Spekulum-Untersuchung

Der Frauenarzt streift sich Einmal-Handschuhe über und führt nun als erstes das Spekulum (Scheidenspiegel) in die Scheide ein. Der Muttermund (das untere Ende der Gebärmutter) kann nur mit Hilfe des Spekulums betrachtet werden. Mit einem Wattestäbchen wird in der Regel einmal bis zweimal im Jahr eine Zellprobe (=Abstrich) entnommen, die unter dem Mikroskop untersucht wird. Diese Untersuchung erfolgt im Rahmen der Krebsvorsorge. Wenn Du noch Jungfrau bist, verwendet Dein Frauenarzt sehr kleine Instrumente, um Dir nicht weh zu tun.

2. Tastuntersuchung

Anschließend wird eine Tastuntersuchung durchgeführt, bei der Dein Frauenarzt einen Finger in die Scheide einführt, um die Lage der Gebärmutter und der Eierstöcke zu überprüfen. Daran kann er erkennen, ob bestimmte Krankheiten oder eine Schwangerschaft vorliegen.

3. Brustuntersuchung

Bei der einmal jährlich stattfindenden Brustuntersuchung zur Krebsvorsorge tastet Dein Frauenarzt die Brust und die Achselhöhlen nach knotenartigen Veränderungen ab. Dazu bittet er Dich, Dich aufzusetzen oder hinzustellen und Dein T-Shirt und den BH auszuziehen.

4. Ultraschalluntersuchung

Mit dem Ultraschallgerät kann man entweder durch die Bauchdecke oder durch die Scheide die inneren Organe (Gebärmutter, Eierstöcke, Blase, Bauchraum) darstellen. Dein Frauenarzt zeigt Dir dabei auf dem Monitor die Organe. In der Schwangerschaft wird mit dem Ultraschall die Entwicklung von Embryo/Foetus beobachtet.

Wie lange dauert die Untersuchung ?

Die ganze Untersuchung dauert normalerweise nicht länger als 10 Minuten. Im anschließenden Gespräch wird Dein Frauenarzt mit Dir den Befund besprechen oder ein Rezept ausstellen.

Wie kann ich mich vorbereiten ?

Vor dem ersten Besuch ist ganz normales Waschen ausreichend. Unabhängig von Deinen Eltern hast Du Anspruch auf eine Versichertenkarte deiner Krankenkasse. Am vorteilhaftesten ist es, wenn Du Dir z.B. einen weiten Rock und ein langes T-Shirt anziehst, da Du Dir vor der gynäkologischen Untersuchung den Slip ausziehen mußt. Keinen Termin während der Menstruation vereinbaren! Es ist allerdings wichtig, den Zykluskalender oder Regelkalender, in den die Daten der Periode eingetragen sind, mitzubringen. Gerade dann, wenn sie noch sehr unregelmässig ist. Bereite eine Liste mit Fragen vor, die Du Deinem Frauenarzt stellen möchtest.

Kann ich jemanden mitnehmen ?

Wenn Du Dich in Begleitung einer vertrauten Person wohler fühlst, kannst Du zum Besuch die Mutter, den Freund oder die Freundin mitbringen. Du kannst Dir schon vorher überlegen, ob Deine Begleitung bei der Untersuchung dabei sein oder während dessen im Warteraum auf Dich warten soll.

Was habe ich für Rechte ?

Für die Verordnung der Pille gibt es keine konkrete Altersgrenze. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Pille auch schon ab 14 Jahren erhältlich. Du kannst Deinen Frauenarzt danach fragen. Dein Frauenarzt unterliegt der Schweigepflicht. Du hast also das Recht darauf, daß er nichts über Dein Anliegen, Deine Beschwerden oder Deine Krankheit an andere Personen (z.B. Deine Eltern oder Deinen Freund) weitergibt.

Gilt das Arztgeheimnis auch gegenüber Eltern und Erziehern?

Natürlich! Jedenfalls gilt es ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, davor können die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Schwangerschaft) Auskunft verlangen. Besser ist es aber, wenn Sie sich in einer schwierigen Situationen von sich aus der Mutter oder einer anderen Vertrauensperson anvertrauen.

LINKTIPPS:


.... Mammographie
.... Verhütungsmittel
.... Frauenarzt.at
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.... Scheidenflora (Vaginalflora)
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