Der
erste Besuch beim Frauenarzt

Gynäkologen
wünschen sich, dass sich jedes Mädchen spätestens
ab seinem
16. Geburtstag einer frauenärztlichen Untersuchung unterzieht.
Diese Untersuchung wird auf Krankenscheinvorgenommen und dient
dazu,
die Gesundheit eines Mädchens festzustellen, Abhilfe bei
menstrualen
(monatlich) Beschwerden zu bringen und über eventuelle
Fragen über die idealste Form der Verhütung aufzuklären.
Wann
ist der erste Besuch angesagt ?
Wer
hat sie nicht, die Angst vor dem ersten Besuch bei dem Frauenarzt?
Er sollte jedoch nicht aufgeschoben werden und ist weniger unangenehm
als Du denkst. Der erste Besuch beim Frauenarzt ist immer ein
bisschen aufregend. Da ist es gut zu wissen, dass nicht immer
eine Untersuchung stattfinden muss. Mit der Zeit wird der Besuch
bei Deinem Frauenarzt für Dich ganz normal werden, so wie
ein Besuch beim Hausarzt.
Natürlich
kannst Du dich auch ohne körperliche Beschwerden einfach
nur beraten lassen. Bei folgenden Problemene solltest Du aber
jedenfalls einen Frauenarzt aufsuchen.
- Wenn
Du Probleme mit der Regel hast z.B. wenn die Regel bis zum
16. Lebensjahr ausbleibt, wenn die Blutungen unregelmäßig
auftreten, oder wenn Du starke Schmerzen während der
Regel hast.
- Wenn
Du einen stark riechenden Ausfluß oder einen Juckreiz
im Scheidenbereich verspürst. Wenn Du ein Verhütungsmittel
brauchst
- Dich
über Verhütungsmittel informieren willst, wenn Du
befürchtest schwanger zu sein, oder wenn Du die Pille
danach brauchst
Wenn
Schmerzen im Unterbauch auftreten, veränderter Ausfluss oder
wenn Du die Pille nehmen willst, wird es Zeit, zu einer Frauenärztin
oder einem Frauenarzt zu gehen. Ärztin oder Arzt ist völlig
egal, wichtig ist, dass Du Vertrauen zu ihr oder ihm hast. Die
meisten Mädchen fragen ihre Mutter oder eine Freundin nach
einer guten Adresse.
Es gibt viele Fragen, die den eigenen Körper oder das Thema
Verhütung betreffen, die man gut in einem Gespräch mit
dem/der Frauenarzt/ärztin klären kann. Man kann den
Gesprächstermin alleine oder mit Freund/ Freundin, Mutter
oder auch in der Gruppe vereinbaren. Wichtig ist, dass man sich
wohl fühlt und offen sprechen kann. Alles, was besprochen
wird ist natürlich streng vertraulich und unterliegt der
ärztlichen Schweigepflicht - natürlich auch gegenüber
den Eltern!
Was geschieht beim ersten Besuch ?
Der
Frauenarzt kann Die Fragen beantworten, die Du z.B. zur körperlichen
Entwicklung oder zu verschiedenen Verhütungsmethoden hast.
Der Frauenarzt hat auch einige Fragen an Dich, z.B. wann Deine
letzte Regel war, ob Du aktuelle gesundheitliche Probleme hast,
und ob Du schon mit einem Jungen geschlafen hast. Nach dem Anfangsgespräch
beginnt die gynäkologische Untersuchung, die nicht lange
dauert und auch nicht weh tut. Sie muß übrigens nicht
immer stattfinden. Wenn Du Hemmungen hast, kannst Du den Frauenarzt
bitten, Dir erst einmal alles ganz genau ansehen zu dürfen.
Was
geschieht bei der Untersuchung ?
Wer
Angst vor der Untersuchung hat, sollte den Arzt bitten, jeden
seiner Schritte genau zu erklären. Die Untersuchung selbst
ist möglicherweise etwas unangenehm, tut aber auf keinen
Fall weh. Ist ein Mädchen noch Jungfrau, braucht es keine
Angst zu haben, dass während dieser Untersuchung womöglich
das Jungfernhäutchen verletzt wird.
Zur gynäkologischen Untersuchung nimmst Du auf dem gynäkologischen
Stuhl Platz. Die Beine sollten bequem gespreizt auf den Halterungen
dieses Stuhles liegen.
1.
Spekulum-Untersuchung
Der Frauenarzt streift sich Einmal-Handschuhe über und führt
nun als erstes das Spekulum (Scheidenspiegel) in die
Scheide
ein. Der Muttermund (das untere Ende der Gebärmutter) kann
nur mit Hilfe des Spekulums betrachtet werden. Mit einem Wattestäbchen
wird in der Regel einmal bis zweimal im Jahr eine Zellprobe (=Abstrich)
entnommen, die unter dem Mikroskop untersucht wird. Diese Untersuchung
erfolgt im Rahmen der Krebsvorsorge. Wenn Du noch Jungfrau bist,
verwendet Dein Frauenarzt sehr kleine Instrumente, um Dir nicht
weh zu tun.
2. Tastuntersuchung
Anschließend wird eine Tastuntersuchung durchgeführt,
bei der Dein Frauenarzt einen Finger in die Scheide einführt,
um die Lage der Gebärmutter und der Eierstöcke zu überprüfen.
Daran kann er erkennen, ob bestimmte Krankheiten oder eine Schwangerschaft
vorliegen.
3. Brustuntersuchung
Bei der einmal jährlich stattfindenden Brustuntersuchung
zur Krebsvorsorge tastet Dein Frauenarzt die Brust und die Achselhöhlen
nach knotenartigen Veränderungen ab. Dazu bittet er Dich,
Dich aufzusetzen oder hinzustellen und Dein T-Shirt und den BH
auszuziehen.
4. Ultraschalluntersuchung
Mit dem Ultraschallgerät kann man entweder durch die Bauchdecke
oder durch die Scheide die inneren Organe (Gebärmutter, Eierstöcke,
Blase, Bauchraum) darstellen. Dein Frauenarzt zeigt Dir dabei
auf dem Monitor die Organe. In der Schwangerschaft wird mit dem
Ultraschall die Entwicklung von Embryo/Foetus beobachtet.
Wie lange dauert die Untersuchung ?
Die
ganze Untersuchung dauert normalerweise nicht länger als
10 Minuten. Im anschließenden Gespräch wird Dein Frauenarzt
mit Dir den Befund besprechen oder ein Rezept ausstellen.
Wie
kann ich mich vorbereiten ?
Vor
dem ersten Besuch ist ganz normales Waschen ausreichend. Unabhängig
von Deinen Eltern hast Du Anspruch auf eine Versichertenkarte
deiner Krankenkasse. Am vorteilhaftesten ist es, wenn Du Dir z.B.
einen weiten Rock und ein langes T-Shirt anziehst, da Du Dir vor
der gynäkologischen Untersuchung den Slip ausziehen mußt.
Keinen Termin während der Menstruation vereinbaren!
Es ist allerdings wichtig, den Zykluskalender oder Regelkalender,
in den die Daten der Periode eingetragen sind, mitzubringen. Gerade
dann, wenn sie noch sehr unregelmässig ist. Bereite eine
Liste mit Fragen vor, die Du Deinem Frauenarzt stellen möchtest.
Kann
ich jemanden mitnehmen ?
Wenn
Du Dich in Begleitung einer vertrauten Person wohler fühlst,
kannst Du zum Besuch die Mutter, den Freund oder die Freundin
mitbringen. Du kannst Dir schon vorher überlegen, ob Deine
Begleitung bei der Untersuchung dabei sein oder während dessen
im Warteraum auf Dich warten soll.
Was
habe ich für Rechte ?
Für
die Verordnung der Pille gibt es keine konkrete Altersgrenze.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Pille auch schon ab 14
Jahren erhältlich. Du kannst Deinen Frauenarzt danach fragen.
Dein Frauenarzt unterliegt der Schweigepflicht. Du hast also das
Recht darauf, daß er nichts über Dein Anliegen, Deine
Beschwerden oder Deine Krankheit an andere Personen (z.B. Deine
Eltern oder Deinen Freund) weitergibt.
Gilt
das Arztgeheimnis auch gegenüber Eltern und Erziehern?
Natürlich!
Jedenfalls gilt es ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, davor können
die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Schwangerschaft)
Auskunft verlangen. Besser ist es aber, wenn Sie sich in einer
schwierigen Situationen von sich aus der Mutter oder einer anderen
Vertrauensperson anvertrauen.
LINKTIPPS:
.... Mammographie
.... Verhütungsmittel
....
Frauenarzt.at
....
Frauenarztbesuch.de
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Regelschmerzen
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Scheidenflora (Vaginalflora)
....
Sexualität & Schamverhalten von Jugendlichen