gesund.co.at - Logo
gesund.co.at - Logo
Biowetter und Polleninformation
Biorhythmus
Medizinlexikon
Fitnesstipp
Gesund abnehmen
Sexualität und Partnerschaft
Horoskop - Ihre Sterne
Jobangebote
Links zum Thema Gesundheit
Werbung auf gesund.co.at
Newsletter - gesund.co.at Service und Arztsuche
Horoskop: Gesundheit, Beruf & Partnerschaft Newsletter
Anmeldung

Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen
Diese Seite zu del.icio.us hinzufügen
Diese Seite zu Yigg hinzufügen
Diese Seite zu Linkarena hinzufügen
Diese Seite zu Google Bookmarks hinzufügen

Behörden & Recht

Amtswege nach der Geburt


Die Geburt eines Babys ist auch mit einer Vielzahl von Fragen zu Themen wie Arbeitsrecht, Finanzen oder Behördenwegen verbunden. Folgend finden sie einige Tipps und Infos zur geltenden Rechtslage (Stand 2004). Bitte beachten sie, daß es sich hier um Angaben für Österreich handelt!

Karenz

Die Karenz kann bis 2 Mal zwischen den Eltern geteilt werden. Sollte der Vater in Karenz gehen wollen, muß der Anspruch und Verzicht der Mutter auf Karenz nachgewiesen werden. Anspruchsvoraussetzung ist, daß das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Dem Arbeitgeber ist die Karenzdauer bis 8 Wochen nach der Geburt (idealerweise in schriftlicher Form) bekanntzugeben. In der Karenzzeit erhalten sie keinen Gehalt von Ihrem Arbeitgeber sondern das Kinderbetreuungsgeld (siehe unten). Die Vollkarenz beginnt frühestens nach den Mutterschutz und endet nach der mit dem Arbeitgeber vereinbarten (angemeldeten) Zeit, spätestens aber nach dem 24. Lebensmonat des Kindes.

Kündigungsschutz

Soferne sie sich bei ihrem Arbeitgeber nicht in der Probezeit befinden, besteht nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung beim ihrem Arbeitgeber der Kündigungsschutz. Melden sie also ihre Schwangerschaft umgehend!

Nach dem Ablauf der Karenz ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, sie in der gleichen Verwendung wie zuvor zu beschäftigen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, muß ihnen eine gleichwertige Tätigkeit angeboten werden. Der Kündigungsschutz besteht bis 4 Wochen nach Ende der Karenz (also 4 Wochen nach dem 2.Geburtstag ihres Kindes).
Für Mütter, die nicht in Karenz gegangen sind, endet der Kündigungsschutz 4 Monate nach Geburt.

Schutzfrist

Die Schutzfrist dient primär dem Wohle ihres Kindes (in Folge aber auch ihnen). Sie beginnt 8 Wochen vor der Geburt und dauert bis 8 Wochen nach der Geburt. Darüber hinaus sind ab Schwangerschaftsmeldung verboten:

  • Überstunden,
  • schweres Heben und Tragen,
  • Nachtarbeit,
  • gefährliche Tätigkeiten uvm.

Ab der 32. Schwangerschaftswoche besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot - dieses kann aber auch schon vorher beantragt werden, sollte ein Facharzt dies bestätigen.

Wochengeld

Steht ihnen als Arbeiterin oder Angestellte aber auch in den meisten Fällen einer selbständigen Erwerbstätigkeit ab Beginn der Schutzfrist zu. Es ist bei der Gebietskrankenkasse (bei der Bezirksstelle der GKK oder beim Sozialversicherungsträger) persönlich zu beantragen.

Kinderbetreuungsgeld

Kinderbetreuungsgeld erhalten sie 30 Monate. Sollten sie die Karenz mit ihrem Partner teilen, bis 36 Monate. Als Arbeiterin oder Angestellte erhalten sie ab Beginn der Schutzfrist das sogenannte Wochengeld (siehe oben). Es beträgt ca. 440 Euro pro Monat (Stand 2004) und wird längstens bis 30 Monate ausbezahlt. Wenn ihr Partner auch in Karenz geht, ist eine Ausdehnung bis 36 Monate möglich.

Zuverdienstgrenze (Stand 2004) monatlich ca. 1.140 Euro brutto.

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat immer nur ein Elternteil - auch hier muss Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen und mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt gelebt werden.

Beantragen sie das Kinderbetreuungsgeld nach der Geburt bei der zuständigen Gebietskrankenkasse.
Bitte beachten sie weiters, dass die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (den Pass stellt der/die Arzt/Ärtin aus).

Familienbeihilfe

Steht ihnen ab der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu. Bei weiterer Berufsausbildung (z.B. Studieren) ist Familienbeihilfe bis zum vollendeten 26. Lebensjahr möglich. Die Höhe der Familienbeihilfe ist abhängig von: Anzahl der Kinder, Alter sowie eventueller Behinderung. Beantragen sie die Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt (nach der Geburt).

Geburtsurkunde, Meldeamt, Staatsbürgerschaftsnachweis

Die Geburtsurkunde erhalten sie beim Standesamt - auch Namensänderungen können dort beantragt werden. Auch den Staatsbürgerschaftsnachweis können Sie gleich am Standesamt beantragen. Anschließend empfiehlt sich gleich ein Besuch beim Meldeamt (Meldezettel).

Vor der Geburt
   
Babysicherheit online
Behörden & Recht online
Erstausstattung Ernährung online
Erstausstattung Kleidung online
Erstausstattung Wohnung online
Geburtsanzeichen online
Geburtstermin berechnen online
Hebammen online
HELLP-Syndrom online
Klinikkoffer online
Klinikwahl online
Künstliche Befruchtung online
Namen online
Toxoplasmose online
Schwangerschaft 1 online
Schwangerschaft 2 online

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Bei der Geburt
   
Baby-Blues - die Krise nach der Geburt online
Blasensprung online
CTG online
Dammschnitt online
Einleitung der Geburt online
Kaiserschnitt online
Nabelschnur online
Periduralanästhesie online
Placenta online
Postpartum Depression online
Wehen / Senkwehen / Geburtswehen online

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Nach der Geburt
   
Babynahrung online
Baden online
Entwicklungskalender online
Erstgeborene seltener krank? online
Fragen an den Kinderarzt online
Kinderernährung online
Kindergarten online
Kinderimpfungen online
Kinderkrankheiten online
Babykleidung online
Schlafmangel online
Schnuller online
Sexualität während der Stillzeit online
Spielzeug und praktische Hilfen online
Stillen online
Wie Kinder besser schlafen online
Windeln online
Zahnpflege bei Kindern online
Impressum & Copyright © 2000 - 2009 Fa. GKA-Domainverwertung
----
Sitemap


Aufklärung
Baby-Corner
Bettnässen
chronische Krankheiten
Gefahr Stockbett
Gefahrenzone Schulweg
Eltern als Vorbild
Fettsucht bei Kindern
Fit nach der Geburt
Gaumenspalten
Gewicht & Schwangerschaft
Hörtests für Kinder
Hundebisse
Hyperaktivität
Impfschutz neu
Jause & Pausenbrot
Karies & Co
Kinderernährung
Kinder & Fernsehen
Kinderimpfungen
Kinderkrankheiten
Kinderlähmung
Kindersicherheitstipps 1
Kindersicherheitstipps 2
Kindersicherheitstipps 3
Kinderunfallversicherung
Kindervorsorge
Kopfläuse
Legasthenie
Mutter-Kind-Pass
plötzlicher Kindstod
Pubertät
Schwangerschaft 1
Schwangerschaft 2
Schwangerschaft & Sport
Stillen - Tipps & Tricks
Unfälle beim Spielen
Verbote in der Schwangerschaft
Vorsicht am Wasser

Übersicht